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AGBS

Allgemeine Geschäftsbedingungen
NetRock Entertainment

  1. Präambel

 

Die NetRock Entertainment, Inhaber: Michael Fuchs, Jakobstraße 5, 3390 Melk, +43 (0) 699 12153316 (in der Folge „NetRock“), hat sich auf die professionelle Aufnahme und Aufbereitung von Videos und Streaming von E-Sports-Events spezialisiert. Diese AGB regeln die rechtliche Beziehung mit Kunden der NetRock (in der Folge „KUNDE“).

 

  1. Geltungsbereich

 

Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG. Diese AGB regeln die Bestellung und Inanspruchnahme der Leistungen von NetRock. Davon abweichende Bedingungen des KUNDEN gelten nicht. Sollte es sich beim KUNDEN um einen Verbraucher handeln (insbesondere im Sinne des § 1 Abs 3 KSchG), hat dieser NetRock ausdrücklich darauf hinzuweisen, damit diese auf diesen Umstand reagieren kann.

 

Diese AGB bilden einen integralen Bestandteil des an den KUNDEN gerichteten Angebotes. Im Falle des Widerspruchs verdrängen die Regeln des Angebots jene dieser AGB.

 

Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht.

 

  1. Bindungsdauer

 

NetRock ist an ihre Angebote sieben Tage gebunden

 

  1. Preise, Spesen und außergewöhnliche Aufwendungen

 

Die zwischen den Vertragsparteien konkret vereinbarten Preise ergeben sich aus dem an den KUNDEN gerichteten Angebot. Die im Angebot der NetRock angeführten Preise verstehen sich in EUR und beinhalten alle Steuern. Im Zweifel ist die Umsatzsteuer noch nicht inkludiert. Es gelten jeweils die im Vertragszeitpunkt angeführten Preise. Sofern mit dem Angebot angeführten Pauschalpreisen kein Auslangen gefunden werden kann, ist NetRock dazu berechtigt, nach Aufwand abzurechnen (Time and Material). In diesen Fällen ist NetRock dazu berechtigt nach einem Stundensatz von EUR 60,00 (zzgl USt) zu verrechnen. Preisangaben sind daher im Zweifel ohne Gewähr. Spesen und Reisekosten dürfen jedenfalls separat verrechnet werden.

 

  1. Werknutzungsrechte

 

Die Vertragsparteien gehen im Zweifel davon aus, dass die vertragsgegenständlichen Videos und Designs (Overlays) einen Werkcharakter im Sinne des § 1 Abs 1 UrhG haben.

 

Die Vertragsparteien gehen im Zweifel davon aus, dass Michael Fuchs der alleinige Urheber der vertragsgegenständlichen Videos und Designs ist.

 

Der Urheber verzichtet darauf, auf Urheber bezeichnet zu werden.

 

NetRock ist und bleibt die Inhaberin sämtlicher Werknutzungsrechte an den von ihr geschaffenen Werken.

 

Sie erteilt dem KUNDEN eine inhaltlich, räumlich und zeitlich auf die im Angebot genannten Zwecke beschränkte Werknutzungsbewilligung im Sinne des § 24 Abs 1 erster Satz UrhG die vertragsgegenständlichen Werke zu verwerten.

 

Der KUNDE ist berechtigt, ohne Zustimmung der NetRock die Werke zur Bearbeitung an einen Dritten zu übertragen, sofern dies erforderlich ist, um die im Angebot genannten Zwecke zu erfüllen. Eine sonstige Weitergabe der Werke an Dritte bedarf der Zustimmung von NetRock.

 

Wird von einem Werknutzungsrecht ein dem Zwecke seiner Bestellung entsprechender Gebrauch überhaupt nicht oder nur in so unzureichendem Maße gemacht, dass wichtige Interessen des Urhebers beeinträchtigt werden, so kann dieser, wenn ihn kein Verschulden daran trifft, das Vertragsverhältnis, soweit es das Werknutzungsrecht betrifft, vorzeitig lösen (§ 29 Abs 1 UrhG).

 

  1. Zahlungsmodalitäten

 

Forderungen der NetRock werden mit Rechnungslegung fällig. NetRock ist berechtigt, ihre Rechnung im elektronischen Weg zu übermitteln. Die Überweisung hat auf das von NetRock angeführte Konto zu erfolgen.

 

Sofern die Forderungen nicht binnen vierzehn Tagen bezahlt werden, wird der NetRock den gesetzlich zulässigen Verzugszins im Sinne des § 456 UGB ab dem Tag der Fälligkeit verrechnen. Für Mahnschreiben kann ein Aufwandsersatz von EUR 25,00 pro Mahnschreiben in Rechnung gestellt werden. Im Falle eines Zahlungsverzuges von mehr als vierzehn Tagen ist der NetRock dazu berechtigt, seine Leistungen bis zum Ausgleich des Rückstandes zurückzubehalten.

 

  1. Mitwirkungspflichten

 

Für die Leistungserbringung ist eine enge Zusammenarbeit der Vertragsparteien erforderlich. Die Vertragsparteien werden sich daher über alle Umstände aus ihrer Sphäre informieren, die eine Auswirkung auf die Leistungserbringung durch NetRock haben können.

 

Die Vertragserfüllung bedingt, dass der KUNDE der NetRock die erforderlichen Informationen in angemessener Zeit zur Verfügung stellt. Insbesondere ist der KUNDE dazu verpflichtet, folgende Aspekte für NetRock zeitgerecht bereitzustellen:

 

  • Eine Internetverbindung in ausreichender Geschwindigkeit;
  • Die erforderliche IT-Infrastruktur;
  • Strom;
  • Informationen, um Overlays zu gestalten;
  • Räumlichkeiten;
  • Einen PKW-Abstellplatz samt Möglichkeit der Abstellung eines Anhängers.

 

Die erforderlichen Informationen, um ein Overlay zu gestalten, müssen NetRock mindestens 14 Tage vor dem anvisierten Fertigstellungstermin übermittelt werden. Sofern diese Frist nicht eingehalten wird, kann eine Einhaltung der Terminfristen nicht garantiert werden. Zudem ist NetRock in diesen Fällen berechtigt, ein gesondertes Entgelt zu verlangen, sofern dadurch ein Mehraufwand für NetRock erforderlich wird. In diesen Fällen wird der Mehraufwand nach dem in Punkt 4 vereinbarten Stundensatz verrechnet.

 

Eine Verletzung dieser Mitwirkungspflichten kann eine Verzögerung der Leistungserbringung bedingen. Die Entgeltansprüche der NetRock bleiben in diesen Fällen jedoch unberührt.

 

  1. Qualität der übermittelten Informationen

 

Damit NetRock seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen kann, müssen nachstehende Informationen mindestens in der beschriebenen Qualität vom KUNDEN übermittelt werden:

 

  • Sponsor-, und Werbelogos:
    • Alphakanal (png)
    • Auflösung: 500 mal 500

 

  • Video-Dateien:
    • Auflösung: 1920 mal 1080
    • 25 fps
    • Format: 16:9

 

  • Audio-Dateien:
    • – 9 db

 

 

  1. Sichere Aufbewahrung von Zugangsdaten

 

Der KUNDE ist verpflichtet, im Zuge der Geschäftsbeziehung wahre und vollständige Angaben zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten. Er hat seine Daten vertraulich zu behandeln (dies betrifft insbesondere etwaige Log-In-Daten oder Passwörter) und diese sicher und vertraulich aufzubewahren.

 

  1. Leistungsstörungen und höhere Gewalt

 

Sofern der NetRock aus Gründen, welche nicht in ihrer Sphäre gelegen sind und für welche sie kein Verschulden trifft (zB Stromausfall, Cyber-Attacken, höhere Gewalt, Probleme Third-Party-Software [dritten Dienstleistern], kurzfristige gesetzliche Änderungen, politische Unruhen, Streiks, Epidemien), ihre Leistungen nicht zur Verfügung stellen kann, bleiben die (vollständigen) Entgeltpflichten des KUNDEN davon unberührt.

 

  1. Kurzfristige Absagen

 

Sofern Veranstaltungen aus Gründen, die nicht in der Sphäre von NetRock gelegen sind (unter anderem bei höherer Gewalt), weniger als 14 Tage vor dem Event-Termin abgesagt werden, hat NetRock Anspruch auf die ihr bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten und Aufwendungen.

 

  1. Haftung für Schadenersatz und Gewährleistung

 

Die Haftung der NetRock für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung ist generell der Höhe nach beschränkt auf die Hälfte des konkret betroffenen Auftragsentgeltes.

 

Die Haftung der NetRock für entgangenen Gewinn des KUNDENS ist ausgeschlossen.

 

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht hinsichtlich Personenschäden und hinsichtlich des Produkthaftungsgesetzes sowie bei einer vorsätzlichen Schädigung.

 

Gewährleistungsansprüche verjähren binnen sechs Monaten ab Abnahme der jeweiligen Leistung. Mängelrügeobliegenheiten im Sinne des § 377 UGB sind binnen 14 Tagen einzuhalten.

 

Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass die Verfügbarkeit der Leistungen der NetRock vom Funktionieren des Internets und dessen Infrastruktur abhängig ist, auf die die NetRock keinen Einfluss hat. Ausfallszeiten durch notwendige Wartungsarbeiten können ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Der KUNDE erklärt, dass er für diesbezügliche Ausfälle keine Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche geltend machen wird.

 

  1. Schad- und Klagloshaltung

 

Sollte NetRock aufgrund der Nutzung von Informationen, Fotos, Videos, Daten, Logos, oder sonstigen immateriellen Gütern, die der KUNDE der NetRock bereitgestellt hat, rechtlich in Anspruch genommen werden (zB Unterlassungs-, Bereicherungs-, oder Schadenersatzbegehren), verpflichtet sich der KUNDE die NetRock schad- und klaglos zu halten.

 

Der KUNDE hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die die an NetRock übermittelten Daten, Videos, Overlay, Fotos und Informationen rechtskonform (insbesondere) im Sinne des Datenschutzrechts und Urheberrechts von NetRock verarbeitet werden dürfen. Sollte die NetRock für eine rechtswidrige Nutzung dieser Daten und Informationen von einem Dritten (inklusive Behörden) belangt werden, wir der KUNDE die NetRock schad- und klaglos halten.

 

Es liegt in der Verantwortung des KUNDEN, seine Kunden rechtskonform (insbesondere im Sinne des Art 13 DSGVO und § 78 UrhG) über deren Bildverarbeitung zu informieren. Eine diesbezügliche Verfehlung kann nicht zu Lasten der NetRock ausgelegt werden.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

 

Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen des KUNDEN im Eigentum des NetRock. Sofern dem KUNDEN urheberrechtliche Verwertungsrechte (im Sinne des § 24 UrhG) zur Nutzung an vom NetRock erstellten Programmen, Videos, Overlays, Fotos und sonstigen Daten und Dateien eingeräumt werden, so werden diese Verwertungsrechte stets unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass der KUNDE die Leistung der NetRock vollständig vergütet.

 

  1. Beiziehung von Subunternehmern

 

Die NetRock kann sich für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag Subunternehmer bedienen. Diese Subunternehmer werden zur Verschwiegenheit verpflichtet.

 

  1. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

NetRock ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. NetRock wird den KUNDEN über solche Änderungen durch Zusendung der geänderten Geschäftsbedingungen an die ihm zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse informieren. Der KUNDEN hat das Recht, dieser Änderung zu widersprechen. Erfolgt binnen 14 Tagen ab Zusendung dieser Änderung kein Widerspruch des KUNDEN, ist von einer konkludenten Zustimmung zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszugehen.

 

  1. Abwerbeverbot

 

Der KUNDE verpflichtet sich dazu, während der Dauer des Vertragsverhältnisses, sowie für die Dauer von einem Jahr nach deren Beendigung, keine Mitarbeiter der NetRock oder Personen, die während der aufrechten Vertragsbeziehung als Subdienstleister von NetRock hinzugezogen wurden (zB Freelancer), abzuwerben.

 

  1. Selbstständige Arbeitsverrichtung

 

NetRock verrichtet seine Arbeitsleistung selbstständig. Sie ist nicht in die betrieblichen Strukturen des KUNDEN eingebunden und unterliegt keinen Weisungen. Sie ist weder an eine bestimmte Arbeitszeit noch an einen bestimmten Arbeitsort, eine bestimmte Arbeitsfolge oder ein bestimmtes Arbeitsverfahren gebunden. Das zeitliche Ausmaß zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistung bleibt seinem Ermessen überlassen.

 

  1. Datenschutz und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

 

Die Weitergabe von Daten und Informationen an die jeweiligen erforderlichen Geschäftspartner ist im zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Ausmaß erlaubt. Ansonsten ist NetRock und der KUNDE wechselseitig verpflichtet, über die mit dem anderen in Zusammenhang stehenden Umstände, Daten oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, in deren Kenntnis sie aufgrund der vorliegenden Geschäftsbeziehung gelangen, Verschwiegenheit zu bewahren und insbesondere das Datengeheimnis einzuhalten. Diese Verpflichtungen zum Daten- und Geschäftsgeheimnis gelten auch über das Vertragsverhältnis hinaus. NetRock und der KUNDE verpflichten sich weiters, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen in diesem Sinn zu belehren und anzuweisen.

 

Die Verarbeitung von Daten im Sinne des Art 4 Z 1 DSGVO des KUNDEN ist aufgrund vertraglicher Verpflichtungen (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO) erforderlich.

 

  1. Referenzklausel und Repräsentationszweckes

 

NetRock ist berechtigt, den Umstand der Geschäftsbeziehung mit dem KUNDEN durch eine Referenz auf ihrer Homepage auszuweisen. Sie ist in diesem Zusammenhang berechtigt, das Logo des KUNDEN heranzuziehen.

 

NetRock ist weiters dazu berechtigt, die vertragsgegenständlichen Videos und Overlays für eigene Repräsentationszwecke (Veröffentlichung auf der Website) zu verwenden.

 

  1. Dauer des Vertragsverhältnisses und Vertragsbeendigung

 

Das Vertragsverhältnis endet mit wechselseitiger Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen (Zielschuldverhältnis).

 

NetRock trifft, abgesehen von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (im Sinne des § 212 UGB bzw §132 BAO), keine Verpflichtung, Daten, Informationen, Videos, Overlays oder ähnliches, über das Vertragsverhältnis hinaus zu speichern. Es liegt in der Verantwortung des KUNDEN, diese Daten, Informationen, Videos, Overlays oder ähnliches rechtzeitig vor Beendigung des Vertragsverhältnisses zu speichern.

 

  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

Diesem Vertragsverhältnis liegt österreichisches Recht zugrunde. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sowie von Verweisungsnormen ist ausgeschlossen.

 

Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Sankt Pölten, Österreich.

 

  1. Sonstiges

 

Falls ein Teil dieser Bedingungen unwirksam sein sollte, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bedingung soll durch eine solche wirksame Bedingung ersetzt werden, die dem aus der Vereinbarung erkennbaren Willen beider Vertragsparteien wirtschaftlich möglichst nahekommt.

 

NetRock empfiehlt dem KUNDEN diese AGB dauerhaft zu speichern.

 

(Sommer 2020)

 

Informationspflichten nach § 5 ECG und § 14 UGB

 

NetRock Entertainment

Michael Fuchs

Jakobstraße 5,

3390 Melk,

Österreich

 

Unternehmensgegenstand: Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen

UID-Nummer: ATU73552336

 

Tel.: +43 (0) 699 12153316

E-Mail: michael.fuchs@netrock.at

 

Mitglied bei: WKO

 

Aufsichtsbehörde/Gewerbebehörde: Bezirkshauptmannschaft Melk

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